Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle dem Fotografen Harald Gerlach (im folgenden Fotograf genannt) erteilten Aufträge, von ihm durchgeführten Leistungen und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht binnen drei Werktagen schriftlich widersprochen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch den Fotografen zugestimmt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung als auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch, wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher Schaffensphase oder technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotos, Videos, Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.). Die AGB gelten ebenso für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an dem Bildmaterial gemäß des Urheberrechtsgesetzes zu.

Der Auftraggeber erwirbt an dem Bildmaterial nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch (bei Privatpersonen) oder zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck (bei Firmen). Eine darüber hinaus gehende Verwertung, Verbreitung, Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedingt die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen.

Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars vom Fotografen auf den Auftraggeber über. Die Veränderung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials oder dessen Verwendung zur Erstellung neuer Werke durch Foto-Composing, Foto-Montage oder anderweitige Manipulation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
Bei jeder (Teil-)Veröffentlichung des Bildmaterials (insbesondere via Social Media), ist der Fotograf mit Vor- und Zunamen deutlich sichtbar als Urheber zu benennen. Die Benennung muss eindeutig dem Bild zuordenbar erfolgen.
Wird das Bildmaterial (digital) gespeichert, kopiert oder übertragen, muss die Urheberschaft eindeutig verknüpft und ersichtlich bleiben. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotograf zum Schadenersatz.
Der Besteller des Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild ohne entsprechende vorherige schriftliche Vereinbarung zu vervielfältigen oder zu verbreiten; § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Fotograf darf das Bildmaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

Bildverarbeitung / Bildbearbeitung

Die Ver- und Bearbeitung von Bildmaterial des Fotografen und dessen Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entsteht unter Verwendung von Bildmaterial des Fotografen ein neues Werk, gilt §8 UrhG.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bildmaterial des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen als Urheber eindeutig mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird bzw. bleibt. Diese elektronische Verknüpfung ist so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Art von Wiedergabe, sei es analog oder digital, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Mit der Beauftragung des Fotografen zur Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Auftraggeber hierzu seine Berechtigung und stellt damit den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Gestaltungsspielraum des Fotografen, Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Anregungen und Motivwünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Der Fotograf garantiert nicht, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Er ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn es vom Auftraggeber erwünscht ist.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrages benötigten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei allen Aufträgen, besonders bei der Hochzeitsfotografie, ist der Fotograf auf die Mitwirkungspflicht des Kunden angewiesen.

Auftragserteilung, Rücktritt, Terminverschiebung

Die Auftragserteilung wird für beide Vertragsparteien verbindlich mit deren Fixierung in Schriftform durch den Fotografen.

Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Aufträgen bedürfen der Textform und müssen vom Fotografen bestätigt werden. Im Fall von Stornierungen bestätigter Aufträgen gelten die nachstehenden Stornierungsgebühren als vereinbart:

  • Phase 1 = 0 %
    Gilt innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung. Eventuell geleistete Anzahlungen werden zurück erstattet.
  • Phase 2 = 50 %
    Gilt ab dem Tag des Auftrages bis vier Monate vor dem Tag der Veranstaltung.
  • Phase 3 = 75 %
    Gilt ab dem vierten Monat bis zu vier Wochen (30 Kalendertage) vor dem Tag der Veranstaltung.
  • Phase 4 = 100 %
    Gilt ab der vierten Woche bis zum Tag der Veranstaltung.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Das vereinbarte Gesamthonorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin/ Hochzeitstermin, jedoch spätestens 2 Wochen danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

Bei Terminverschiebung / -änderung durch den Auftraggeber ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu entrichten. Des Weiteren ist eine Terminverschiebung / -änderung nur mit Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.

Vertragskündigung auf Grund höherer Gewalt

Führt höhere Gewalt dazu, dass der Fotograf seinen Auftrag nicht ausführen kann, oder muss der Auftraggeber auf Grund von höherer Gewalt seinen Auftrag kurzfristig stornieren, verzichtet der jeweils andere Vertragspartner auf Schadenersatz. Für daraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Zur höherer Gewalt zählen z.B. Unfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse, plötzliche Krankheit. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen, z.B. Absage der Hochzeit wegen Trennung des Paares.

Fällt der Fotograf auf Grund höherer Gewalt aus, besteht kein Anrecht auf einen Ersatzfotografen. Darüber hinaus wird der Fotograf sich um einen adäquaten Ersatz bemühen.

Honorar, Vergütung

Es gilt das vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen zu finden sind.

Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Auftragswertes ist bei Vertragsabschluss fällig.

Mit Lieferung des Bildmaterials an den Auftraggeber ist das vereinbarte Gesamthonorar fällig, auch wenn dem Auftraggeber die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Fotograf ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

Ist für die Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten erforderlich, ist der Fotograf bevollmächtigt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, entsprechende Verpflichtungen einzugehen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Bildmaterial Eigentum des Fotografen.

Der Auftraggeber ist mit der Versendung der Rechnungen per E-Mail einverstanden.

Wünscht der Auftraggeber Änderungen während der Aufnahmearbeiten oder nach Abschluss der Bildarbeiten und diese führen zu einem Mehraufwand, hat der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Wird der im Vertrag fixierte zeitliche Rahmen wesentlich überschritten und die Gründe hierfür sind nicht durch den Fotografen verursacht, erhöht sich das Honorar entsprechend dem ausgewiesenen Stunden- oder Tagessatz. Handelt der Auftraggeber hierbei fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Fotograf berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Nebenkosten (z.B. Fotoerlaubnis) und Auslagen, Fahrtkosten, Reisekosten, Spesen (Übernachtungskosten), Kosten für erforderliche Requisiten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Der Fotograf wählt das Bildmaterial aus, das er dem Auftraggeber nach Abschluss der Auftragsarbeit zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

Mängelrügen bedürfen der Schriftform und müssen spätestens eine Woche nach Auslieferung des Bildmaterials beim Fotograf eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Eigenwerbung des Fotografen

Ein Widerruf der Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Vertragspartner des Fotografen ist grundsätzlich möglich. Mit der Zustimmung des Fotografen zu diesem Widerruf wird der dafür laut Vertrag gewährte Rabatt (Nachlass) fällig. Erst mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Fotografen tritt der Widerruf in Kraft. Das bis dahin bereits veröffentlichte Bildmaterial bleibt von dem Widerruf unberührt. Der dem Fotografen durch den Widerruf zusätzlich entstehende Aufwand (auf Stundenbasis), plus, die eventuell damit verbundenen Zusatzkosten, sind vom Widerrufenden monetär auszugleichen.

Je nach Verwendung des Bildmaterial ist die Herausnahme nur sukzessive (z.B. bei Werbung via Flyer, Ausstellungen) oder auch gar nicht möglich (z.B. gedruckte Bildbände, Bücher, usw.).

Verweigert der Auftraggeber dem Fotografen die Nutzung von Bildmaterial zur Eigenwerbung zu verwenden, verliert er im Gegenzug ebenfalls das Recht Bildmaterial in öffentlichen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu zeigen. Die rein private Nutzung bleibt hiervon unberührt.

Schutzrechte Dritter

Überlässt der Auftraggeber dem Fotografen Bildmaterial als Vorlagen zu dessen Verwendung, ist er verantwortlich dafür, dass durch die Art der Nutzung keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Damit stellt er den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die aus Verletzung dieser Pflicht entstehen und trägt sämtliche daraus resultierende Kosten.

Haftung

Grundsätzlich haftet der Fotograf nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Dies bezieht sich z.B. auf:

  • Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss.
  • Schäden an den dem Fotograf überlassenen Dingen, wie Gegenstände, Bildmaterial und Daten.
  • Schäden durch Nichterscheinen des Fotografen zu einem Termin.
  • Schäden durch die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  • Schäden bei Beauftragung von Fremdlaboren, Fotobuchherstellern, Druckereien etc. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist hier ausgeschlossen und greift nur bei Eigenverschulden des Fotografen.
  • Schäden durch den Verlust von gespeicherten Bilddaten sowie für Schäden, die durch Übertragung / Verarbeitung in einem PC entstehen.
  • Schäden durch Fristüberschreitung von verbindlichen Lieferterminen. Diese sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wurden.

Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Örtlichkeiten (wie z.B. Kirchen, Museen, Schlösser, Parks etc.) obliegt dem Auftraggeber.

Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder durch Dritte.

Zu- und Rücksendung von Bildmaterial, Vorlagen, überlassenen Dingen u. ä. erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Sendungen, die nicht extra versichert versendet werden. Wünscht der Auftraggeber eine versicherte Versandart, muss der Auftraggeber für die Mehrkosten aufkommen.

Vertragsstrafe und Schadenersatz

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche darüber hinaus bleiben vorbehalten.

Bei unterlassenem Urhebervermerk ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars fällig.

Datenschutz

Der Fotograf erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) durch die hier einsehbare > Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt auch für Lieferungen in das Ausland.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Fotograf Harald Gerlach.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Diese AGB gelten ab 1. Juni 2022. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.